Neue Corona-Regeln: Sport bekommt 2G-Einschränkung
Nordrhein-Westfalen führt ab dem 24.11.2021 im kompletten Sportbereich Corona-Einschränkungen ein: Teilnehmen dürfen nur noch Geimpfte und Genesene – bereits ab 16 Jahren. Im Genauen heißt es, dass nur noch immunisierte Personen bei „Besuch oder Teilnahme bei der Ausübung auf und in Sportstätten zugelassen sind.“
- Die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist nur noch Personen gestattet, die 2G (also geimpft oder genesen) nachweisen können.
- Die Regelung gilt für alle Aktiven und Zuschauer ab 16 Jahren.
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von dieser Regel ausgenommen, da sie aufgrund der verpflichtenden Testungen in der Schule als getestet gelten. 16- und 17-Jährige müssen eine Impfung oder die Genesung nachweisen.
Die neue Corona-Schutzverordnung gilt einstweilen bis zum 21. Dezember 2021.
Soziale Netzwerke
Nutzen Sie auch unser Angebot in den sozialen Netzwerken