Hinweis zum Hygienekonzept

vom 21. Oktober 2020

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation, sowie den damit verbundenen Verordnungen, wird das Hygienekonzept für die Platzanlage des SV Rindern nochmals erweitert.

Währen der gesamten Aufenthaltsdauer auf der Sportanlage besteht grundsätzlich eine Pflicht zum Tragen eines Mund- / Nasenschutzes sowie die Einhaltung der vorgegebenen Mindestabstände.

Diese Pflicht besteht auch für Personen auf den Trainer- / Reservebänken.

Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird leider im Rahmen des Hausrechts der Zugang verwehrt, bzw. der Sportstätte verwiesen.

Für diese notwendigen Maßnahmen bitten wir um Verständnis.

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