Nutzung der Umkleide- und Duschräume

vom 19. Juli 2020

Für den Spiel- und Trainingsbetrieb können die Umkleide- und Duschräume unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln wieder genutzt werden.

– Bei der Nutzung von Umkleiden und WC-Anlagen gilt eine Maskenpflicht.

– In allen Räumen gilt ein Mindestabsabstand von 1,5 Metern. Auch in den Duschräumen.

– Die Hände sind regelmäßig zu desinfizieren.

– Eine gute Durchlüftung ist sicherzustellen.

– Bei jeglichen Krankheitssymptomen ist das Betreten der Sportanlage untersagt.

 

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