Nutzung der Umkleide- und Duschräume
Für den Spiel- und Trainingsbetrieb können die Umkleide- und Duschräume unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln wieder genutzt werden.
– Bei der Nutzung von Umkleiden und WC-Anlagen gilt eine Maskenpflicht.
– In allen Räumen gilt ein Mindestabsabstand von 1,5 Metern. Auch in den Duschräumen.
– Die Hände sind regelmäßig zu desinfizieren.
– Eine gute Durchlüftung ist sicherzustellen.
– Bei jeglichen Krankheitssymptomen ist das Betreten der Sportanlage untersagt.
Tags: Corona, Hygienekonzept, Platzanlage, Umkleide
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